Hundeführschein / Sachkundenachweis

Bei der Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde wird in Salzburg ein Hundeführschein beziehungsweise ein Sachkundenachweis für die Haltung von nicht gefährlichen Hunde nach § 21 Abs. S. LSG zur Vorlage gefordert. 

 

Diesen bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen in unserer Tierarztpraxis an. Der Kurs wird von Tierärztin Kerstin Pabst abgehalten und umfasst alle gängigen Themen rund um die Hundehaltung (Hundeverhaltensweisen, Haltung, Fütterung, Prophylaxe, sozialer Umgang, etc.). 

 

Bekanntgabe des nächsten Termins und die Möglichkeit zur Online Anmeldung: